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Antrag zum § 116b gestellt, Genehmigung erhalten, was nun?

Ihnen liegt die Genehmigung vor die beantragten Leistungen gem. § 116b SGB V nun erbringen zu können. Jetzt gilt es verschiedene Maßnahmen einzuleiten!

Hierzu gehört insbesondere in Anlehnung an die genehmigten Leistungen die jeweiligen EBM- Nummern lückenlos zu ermitteln und diesen Katalog den Krankenkassen zu melden.

Gelingt dies nicht, werden Sie nicht alle erbrachten Leistungen komplett abrechnen und damit unwirtschaftlich arbeiten.

Die medipa bietet Ihnen im Rahmen des Beratungsservices die Erarbeitung der kompletten EBM- Nummernan. Wir unterstützen Sie rechtzeitig dabei, dass die von Ihnen erbrachten Leistungen gem.
§ 116b SGB V zeitnah an die Kassen gemeldet werden können. Bereits mit der ersten Abrechnung werden somit alle Leistungen komplett in Rechnung gestellt.

Sie können Nachmeldungen von EBM- Nummern an die Kassen und den damit verbundenen
unnötigen Schriftwechsel vermeiden.

Abrechnungen Hochspezialisierte Leistungen gem. §116b SGB V

Wir berechnen für Sie die Leistungen, die Sie im Rahmen der hochspezialisierten Leistungen gem.
§ 116b SGB V erbringen. Grundlage für die Berechnung sind die Befunddokumentationen der Patienten.

Der Datenaustausch erfolgt gem. §301 SGB V.

<<Abrechnungsservice - weitere Leistungen>>

 

Grundlegendes zu ambulanten Behandlungen im Krankenhaus §116b SGB V

Seit 2007 besteht die Möglichkeit für Krankenhäuser zur Leistungserbringung von hochspezialisierten
Leistungen (§116b SGB V) zugelassen zu werden. Eine Bestimmung zur ambulanten Behandlung von
seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen erfolgt auf Antrag.

Beratungsservice:

Die medipa bietet Krankenhäusern mit Ihrem Beratungsservice eine Hilfestellung im Antragsverfahren und zur Vorbereitung der Leistungsabrechnung. Auftretende Fragen im Verlauf des Zulassungs-verfahrens beantworten unsere Mitarbeiter schnell und kompetent. Natürlich übernehmen wir gerne auch die Abrechnung der Leistungen nach §116b SGB V für Ihr Haus.

Nach erfolgter Zulassung ist eine zeitnahe Erstellung eines Leistungskataloges auf Grundlage des EBM
notwendig. Dieser wird an die Krankenkassenverbände gemeldet und dort auf Wirtschaftlichkeit und
Plausibilität geprüft. Gerne erarbeiten wir zusammen mit Ihren Mitarbeitern diesen Katalog. Unnötiger
Aufwand durch Nachmeldungen und Schriftwechsel wird so von vornherein vermieden. Die Behandlung und Abrechnung der hochspezialisierten Leistungen kann zeitnah begonnen werden. Haben Sie den Katalog bereits erstellt, prüfen wir diesen auf Vollständigkeit. Entsprechende Nach- bzw. Neumeldungen des Kataloges bereiten wir Ihnen ebenfalls vor.

Zusätzlich sollte auch die Dokumentation analysiert und auf mögliche Lücken durchgesehen werden. Im
Rahmen des Beratungsservice nehmen wir eine Sichtung der Dokumentation vor und unterbreiten Ihnen Vorschläge zur Verbesserung. Nur so kann eine komplette Abrechnung garantiert werden. Erlöslücken entstehen erst gar nicht!

Auf Wunsch erstellen wir, zusammen mit Ihren Mitarbeitern, auch interne Dokumentationsbögen und
entwickeln diese fortlaufende weiter. Gebührenrechtliche Veränderung und die alltägliche Erfahrung fließen stetig in der Dokumentation mit ein. So stellen Sie sicher, dass nichts verloren geht und alle erbrachten Leistungen komplett zur Abrechnung kommen.

Abrechnungsservice:

Mit dem Abrechnungsservice bietet wir natürlich auch die Übernahme der kompletten Rechnungslegung für ambulante Leistungen nach §116b SGB V an. Unsere Abrechnungsexperten sind auf die Auswertung der Langschrift aus den Patientenakten spezialisiert und setzen sie in Gebührenziffern des EBM um. Dabei berücksichtigen wir die Empfehlungen der Krankenhausgesellschaften ebenso, wie die
Datenübermittlungsvereinbarung nach §301 SGB V. Darüber hinaus nimmt die medipa auch den
Datenträgeraustausch, die Buchhaltung und das Mahnverfahren vor. Entstehende Korrespondenz mit
Kostenträgern wird schnell und abschließend von unseren Mitarbeitern vorgenommen.

Möchten Sie Ärzte und Partner für deren Leistungen beteiligen, setzen wir dieses wunschgemäß um. Mit
einer elektronischen Datenübermittlung können wir Ihre Buchhaltung zusätzlich entlasten. Ferner
unterstützen wir auch Ihr Controlling mit regelmäßigen Statistiken aus der Abrechnung.

Mit dem Beratungs- und Abrechnungsservice bietet die medipa interessierten Krankenhäusern also auch für Leistungen nach §116b SGB V ein ganzheitliches Leistungspaket. Unser vollständiges Leistungsangebot für Krankenhäuser finden Sie <<hier>>.